Home Licht+Energie Beleuchtung Leuchtstofflampen vor dem Aus
Der Abschied für die T8-Leuchtstofflampen kommt nun noch etwas früher: Ab 25. August 2023, statt wie ursprünglich geplant ab 1. September, werden sie gemeinsam mit T5-Lampen verbannt. Ab 25. Februar 2023 trifft es bereits die Kompaktleuchtstofflampen ohne Vorschaltgerät. Denn nach der Ökodesign-Verordnung greift jetzt auch die Regelung zur Einschränkung von Quecksilber – genauer die EU-Richtlinie zur Begrenzung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (engl. RoHS – Restriction of the use of certain Hazardous Substances in electrical and electronic Equipment).
Alle Entladungslampen enthalten Quecksilber – wenn auch nur in geringem Maße. Dazu gehören T5-Leuchtstofflampen und Kompaktleuchtstofflampen mit Stiftsockel, die bislang noch als Ausnahmen galten. Nun sollen für Leuchtstofflampen zur Allgemeinbeleuchtung die Sonderregelungen nach zwölf oder 18 Monaten auslaufen: Kompaktleuchtstofflampen ohne integriertes Vorschaltgerät ab 25. Februar und T5 ab 25. August 2023. Damit verschwinden sie viel früher und in deutlich größerem Umfang vom Markt.
»Leuchtmittel müssen deswegen nicht zwangsläufig ausgetauscht und bereits erworbene Lampen dürfen auch noch in Betrieb genommen werden. Der Handel verkauft seine Lagervorräte weiter, bis sie aufgebraucht sind. Es werden aber nach den jeweiligen Stichtagen keine neuen Leuchtmittel mehr produziert oder in Europa in den Verkehr gebracht. Der Fachbegriff dafür lautet Ausphasung«, erklärt Dr. Jürgen Waldorf, Geschäftsführer der Brancheninitiative licht.de. Für Betreiber gewerblicher Immobilien steht unter Umständen die Sanierung der Beleuchtung früher an. Private Haushalte werden durch die Neuerung kaum Schwierigkeiten haben, sie greifen beim nächsten Einkauf einfach zur stromsparenden LED.
Recycelt werden alle Arten von Leuchtstofflampen, Kompaktleuchtstofflampen und Entladungslampen (inklusive Natriumdampf-Hoch- und Niederdrucklampen sowie Halogen-Metalldampflampen). Handel, Sammelstellen und Entsorgungshöfe nehmen sie zurück. Ebenfalls gesammelt werden LED-Lichtquellen, die elektronische Bauteile enthalten. »In den Hausmüll gehören ausschließlich Glüh- und Halogenlampen, die nur aus Glas und Metall bestehen«, so der Lichtexperte.
Fit für die digitale Welt
Leuchtenfamilie mit randloser Lichtaustrittsfläche
Senec nimmt abgeschaltete Batteriespeicher schrittweise wieder in Betrieb
Kombination von Sicherheit und Smart Home auf Funkbasis
Lärmprobleme gefährden Image der Luft/Wasser-Wärmepumpe
Sonderbrandmelder unterstützen Brandschutz in Küchen
Förderrichtlinie subventioniert weiterhin Smart-Home-Technologien
Gebäudeautomation effizient und sicher
Neue Merten USB-Ladestationen mit Power Delivery-Technologie
Smart Home im Bestandsbau: mit Gira KNX RF.
Lichtwellenleiter (LWL). Die praktische Installation und Prüfung von LWL.
MP - Prüfen von elektrischen Anlagen in Industrie und Gewerbe nach DIN VDE
Prüfung von E-Ladestation und Ladekabel in der Elektromobilität
Auffrischungsschulung nach DIN 14675 BMA und SAA Normen & Richtlinien
Das Neueste von elektro.net direkt in Ihren Posteingang!