Aus für Energiesparlampe: Die LED rückt in den Mittelpunkt

2023-02-22 17:49:56 By : Mr. Derek Lin

Ab September neigt sich die Ära der Kompaktleuchtstofflampen und einiger Halogenlampen dem Ende zu. Noch vor zehn Jahren wurden sie als Energiewunder beworben. Umstritten waren sie allerdings immer. Die LED ist die Alternative.

Ab 1. September 2021 werden Energiesparlampen, auch bekannt als Kompaktleuchtstofflampen, sowie verschiedene Halogenlampen nicht mehr gehandelt. Damit agiert die Europäische Union ähnlich, wie vor gut zehn Jahren, als die Glühlampen schrittweise nicht mehr in Verkehr gebracht werden sollten. Auch damals war es das Ziel: Stromsparen und mehr Klimaschutz.

Dabei war der Hintergrund bei der Glüh(faden)lampe sehr wohl nachvollziehbar: Sie setzen nur fünf Prozent der Energie in Licht um. Der Rest ist Wärmeenergie. Jetzt also folgen die Energiesparlampen mit integrierten Vorschaltgerät. Sie lassen sich an ihren Schraubfassungen mit E14 oder E27 erkennen. Zusammen mit ihnen gehen auch die linearen Hochvolt-Halogenlampen mit dem R7s-Sockel und mehr als 2.700 Lumen sowie Niedervolt-Halogenlampen mit Reflektor, etwa in den Fassungen GU4 und GU5,3.

Konkret bedeutet das Aus im September, dass der Hersteller und Handel keine Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät mehr in den Verkehr bringen dürfen. Ausgenommen ist allerdings Lagerware im Handel. Sind die Leuchtmittel bereits im Einsatz, dann kann man sie bis zum Ende ihrer Lebensdauer nutzen. Ebenso wie gekaufte Leuchtmittel.

Energiesparlampen zählen zu den Elektrogeräten und dürfen somit nicht im Hausmüll entsorgt werden. Das war bei den Glühlampen noch möglich. Der Grund ist, dass Energiesparlampen Elemente wie Kupfer, Aluminium und Zinn enthalten, di ein einem aufwendigen Prozess zurückgewonnen und wiederverwendet werden können. Außerdem enthalten sie giftiges Quecksilber.

Sowohl die Glühlampen als jetzt auch die Energiesparlampen lassen sich mit LED-Technik ersetzen. Die LEDs bringen vier wesentliche Vorteile:

Allerdings gibt es bei den LEDs auch Nachteile: So ist die anfängliche Investition hoch und man sollte beim Kauf unbedingt auf die Qualität achten. Das ist besonders bei der Farbtemperatur wichtig.

Zeitplan: Ab 1. September 2021 dürfen Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät (Energiesparlampen) nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Ab dem 1. September 2023 entfallen lineare T8-Leuchtstofflampen und die meisten Typen der zurzeit noch erlaubten Halogenlampen. (Bild: licht.de)

In zwei Jahren geht es in die nächste Runde: Ab 1. September 2023 werden lineare T8-Leuchtstofflampen, Hochvolt-Halogenlampen mit G9-Sockel und Niedervolt-Halogenlampen mit den Steckfassungen G4 und GY6,35 nicht mehr in den Verkehr gebracht. Weiterhin wird es Kompaktleuchtstofflampen ohne internes Vorschaltgerät, Hochdruck-Entladungslampen sowie lineare T5 und kreisförmige Leuchtstofflampen geben.

Das Gleiche gilt für Hochvolt-Halogenlampen, die einen Lichtstrom von 2.700 Lumen oder weniger haben.

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